Residenz am Balmer See
Lageplan der Residenz am Balmer See
Zu Ihrer besseren Orientierung haben wir einen Lageplan erstellt.

Legende
1. Eingang Haus B
2. Eingang Haus A (Hausmeisterbüro neben dem Eingang)
3. Wellnessbereich
4. Einfahrt Tiefgarage (zu öffnen mit Ihrem Zimmerschlüssel)
5. Fahrradschuppen (zu öffnen mit Ihrem Zimmerschlüssel)
6. Außenstellplätze Fahrräder
7. Müllschuppen (zu öffnen mit Ihrem Zimmerschlüssel)
8. Liegewiese
Hausordnung
Das Miteinander in der Residenz am Balmer See regelt die Hausordnung. Sie soll Ihnen und den anderen Gästen einen angenehmen und entspannten Urlaub garantieren.
HAUSORDNUNG
Fassung: 22.04.2023
Eigentümergemeinschaft WEG Residenz am Balmer See – Am Balmer See 31d in 17429 Balm
1. Allgemeines
Die Hausordnung soll unter den Bewohnern ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufrieden stellende Verhältnisse in den Wohnungseigentums-Anlagen sicherstellen. Sie ergänzt die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und der Gemeinschaftsordnung.
Die Hausordnung wurde aufgestellt, um einen Rahmen zu geben, in dem sich das gemeinschaftliche Leben regeln lässt. Helfen Sie mit, dass das Zusammenleben nicht durch Ihr Verhalten gestört wird. Gegenseitige Rücksichtnahme und Erfüllung der von Ihnen zu übernehmenden Pflichten bieten die beste Garantie, dass der Hausfrieden gewahrt bleibt. Alle Bewohner sollen sich verpflichtet fühlen, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten.
2. Einhalten der Hausordnung
Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist auch bei guter Schalldämmung vom rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner abhängig. Es ist deshalb erforderlich:
2.1 Türen und Fenster geräuschlos zu schließen und nicht zuzuschlagen;
2.2 Lautsprecher nur auf Zimmerlautstärke einzustellen;
2.3 Schwere technische Gerate, wie Näh-, Strick-, Wasch- und Schreibmaschinen sowie Musikinstrumente
bei Benutzung auf schalldämpfende Unterlagen zu stellen.
2.4 erforderliche Tätigkeiten, bei welchen sich eine Lärmentwicklung nicht ausschließen lässt, nur werktags -
ausgenommen samstags - in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr, samstags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr, durchzuführen. An Sonn- U. Feiertagen sowie an Samstagen ist ab 13.00 Uhr jede mit Lärmentwicklung verbundene Tätigkeit zu unterlassen.
3. Wohnungen
Die Wohnungen stehen im Sondereigentum. Schäden am Sondereigentum hat der Eigentümer auf seine Kosten zu beseitigen. Der Hausmeister ist für das Sondereigentum nicht zuständig. Treten Schäden am Gemeinschaftseigentum auf, ist die Verwaltung sofort schriftlich zu verständigen. Mieter haben Schäden dem Wohnungseigentümer zu melden. Es ist notwendig, die Wohnungen ausgiebig zu lüften, damit Schäden durch Schwitzwasserbildung vermieden werden.
Beim Reinigen der Balkonböden und beim Gießen der Balkonpflanzen achten Sie bitte darauf, dass der unter Ihnen wohnende Nachbar nicht durch herunter laufendes Wasser belästigt wird.
4. Behandlung des Gemeinschaftseigentums
Flure, Gänge und Treppenhäuser, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sind pfleglich zu behandeln. Das Abstellen von Gegenständen, Fahrrädern, Kinderspielzeugen oder Möbeln in den der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Räumen ist nicht gestattet. Lässt sich eine außergewöhnliche Verschmutzung aus einem besonderen Grund ausnahmsweise nicht vermeiden, so ist es selbstverständlich, dass derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat, diese unverzüglich beseitigt, dies gilt auch für eventuelle Beschädigungen.
5. Reinigung von Textilien
Klopfen, Ausschütteln oder Reinigen von Betten, Matratzen, Decken, Kleidungsstücken, Schuhen usw. ist in den Treppenhäusern und Fluren sowie aus den Fenstern und über den Brüstungen der Balkone untersagt. Auf den Balkonen sind diese Tätigkeiten nur gestattet, wenn eine Belästigung von Nachbarn ausgeschlossen ist.
6. Tierhaltung
Das Halten von Hunden und anderen kleinen Haustieren ist nicht gestattet.
7. Verschluss der Haus- und Kellertüren
Gemeinschaftskellertüren sind grundsätzlich zu allen Tages- und Nachtzeiten zusätzlich abzuschließen. Die Haustür muss in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ebenfalls abgeschlossen werden.
8. Müllentsorgung
Sämtliche Abfälle, mit Ausnahme von Sperrmüll, gehören in die dafür vorgesehenen Mülltonnen. Tüten müssen grundsätzlich ausgeschüttet werden. Großvolumige Gegenstände sind vor Einwurf in den Müllbehälter in geeigneter Weise zu zerkleinern. Bitte achten Sie aus hygienischen Gründen darauf, dass die Umgebung der Mülltonnen nicht verunreinigt wird. Für die ordnungsgemäße Abfuhr von Sperrmüll hat jeder Bewohner selbst zu sorgen.
9. Vorsorge bei Abwesenheit
Bei längerer Abwesenheit ist es erwünscht, den Nachbarn oder den Hausmeister zu verständigen und für Notfälle einen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen. Während der kalten Jahreszeit ist jede Wohnung, auch bei Abwesenheit, ausreichend zu beheizen.
10. Kellerbenutzung
Im Keller sind keine feuergefährlichen und übel riechenden Dinge zu lagern. Die Keller müssen regelmäßig gelüftet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass im Keller, z. B. durch eventuellen Kanalrückstau oder Wasserrohrbruch Feuchtigkeit oder Nasse auftritt. Daher wird dringend empfohlen, alle nässeempfindlichen Gegenstände ca. 20-30 cm über dem Kellerboden abzustellen. Bei Frost sind die Kellerfenster geschlossen zu halten. Türen der Privatkeller sind mit der Wohnungsnummer zu versehen.
11. Hausmeister
Der Hausmeister ist der Verwaltung unterstellt. Er wacht im Interesse aller Bewohner über die Einhaltung der Hausordnung und ist berechtigt, die Hausordnung in geeigneter Weise gegen Bewohner und Gäste durchzusetzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Hausmeister nur für die Gemeinschaftsanlagen zuständig ist.
12. Terrassen- und Balkonnutzung
Markisen und Rollläden sind nur mit Genehmigung der Eigentümergemeinschaft anzubringen. Kleine Wäscheteile dürfen nur unterhalb der Brüstungshöhe (also von außen nicht sichtbar) getrocknet werden.
Grillen auf den Balkonen und Terrassen ist nur mit Genehmigung des Eigentümers und auf eigene Verantwortung gestattet, solange eine Belästigung der Nachbarn nicht gegeben ist.
13.Sicherheitseinrichtungen
Die Zufahrten und Standplatze für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten. Rettungs- und Feuerschutzeinrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt oder verändert werden.
Die Vorschriften zur Brandschutzverhütung sind für jeden Bewohner verbindlich.
14. Aufladen von Elektrofahrzeugen
Das Aufladen von Elektrofahrzeugen an Steckdosen im Gemeinschafts- sowie Sondereigentum ist nicht gestattet.
15. Aufladen von E-Bike-Batterien innerhalb der Wohnung
Das Aufladen von E-Bike-Batterien innerhalb der Wohnungen ist nicht gestattet.
- Verbindlichkeit der Hausordnung -
Die jeweils gültige Hausordnung in der jeweiligen Fassung ist für alle Bewohner und Gäste des Hauses bindend. Alle vermietenden Eigentümer sind verpflichtet, die bestehende Hausordnung als Bestandteil der Mietverträge aufzunehmen.
Vermietung / Verwaltung 038378 – 498 470
Notfall Hotline (17:00-08:30) 0163 5971122
Und sollten Sie uns einmal nicht sofort erreichen können, hier die wichtigsten Telefonnummern:
OTIS LINE Stördienst
Otis GmbH & Co KG – NL Rostock 0800 – 20 30 40 50
Anlagen-Nr. 656247.0999-1
Energieversorgung
e.on edis Service-Hotline/Notruf: 0180 – 1213140
Polizeistation Stadt Usedom: 038372 - 270904 Notruf: 110
Feuerwehr Stadt Usedom Telefon: 038372 - 71101 Notruf: 112
Rettungswacht Heringsdorf Telefon: 038378 - 22203 Notruf: 112
Einheitliche Notrufnummer der Bereitschaftsarzte
Rettungsleitstelle Telefon: wie oben Hdf : 038378 – 22203
Apotheke: Adler Apotheke (Stadt Usedom): 038372 - 70258